Teilnahmebedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Schulungen, soweit keine anderslautenden Bedingungen individuell vereinbart sind. Der besseren Lesbarkeit halber wird das generische Maskulinum verwendet, gemeint sind in jedem Fall alle Geschlechter.

  1. Durchführung
    • a) Jede Schulung wird mit den Inhalten und in dem Umfang durchgeführt, die in der Beschreibung veröffentlicht worden sind. Michael Schäfer – logistiktrai­ning.eu – behält sich vor, den Ablauf dem Wissensstand und den Wünschen der Teilnehmer anzupassen, soweit das Ziel der Schulung nicht gefährdet wird.
    • b) Jeder Teilnehmer bestätigt die Anwesenheit bei den Schulungsterminen durch seine Unterschrift. Sofern der Teilnehmer die Teilnahmegebühr nicht selbst trägt, stellt Michael Schäfer – logistiktraining.eu – die entsprechenden Ausschnitte der Anwesenheitslisten der finanzierenden Stelle auf Anforderung zur Verfügung.
  2. Zulassung zur IHK-Prüfung
    • a) Der Teilnehmer ist alleine dafür verantwortlich, der IHK die persönlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung spätestens am von der IHK festge­setzten Termin (1. Dezember für die nachfolgende Sommerprüfung, 1. Juni für die nachfolgende Winterprüfung) nachzuweisen.
    • b) Michael Schäfer – logistiktraining.eu – ist bei der Antragstellung und Beurteilung der Nach­weise behilflich, kann aber die Entscheidung der IHK nicht beeinflussen.
  3. Teilnehmerzahl / Absage durch Michael Schäfer – logistiktraining.eu
    • a) Jede Schulung benötigt eine Mindestteilnehmerzahl. Michael Schäfer – logistiktraining.eu – ist berechtigt, eine Schulung bei zu geringer Teilnehmer­zahl auch kurzfristig abzusagen. Das gilt auch, wenn während der Laufzeit durch das Ausscheiden von Teilnehmern die Min­destteilneh­merzahl unterschritten wird.
    • b) Soweit Teilnahmegebühren für Zeiträume bezahlt wurden, die aus diesem Grund nicht durchgeführt werden, werden diese unverzüglich erstattet.
  4. Kosten, Rechnungstellung, Fälligkeit der Zahlung
    • a) Die Teilnahmegebühr enthält keine Kosten und Gebühren Dritter, z. B. der IHK. Diese werden dem Teilnehmer direkt zusätzlich in Rechnung gestellt.
    • b) Die Teilnahmegebühr wird bei Kursbeginn in Rechnung gestellt und ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    • c) Wenn monatliche Teilzahlungen vereinbart sind, sind diese jeweils am 1. eines Monats ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug einer Teilzahlung wird der gesamte offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  5. Ausschluss eines Teilnehmers
    • a) Michael Schäfer – logistiktraining.eu – ist berechtigt, einen Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Schulung auszuschließen, wenn der Teilneh­mer
      • I) mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist,
      • II) unter Drogen- oder Alkoholeinfluss an der Schulung teilnimmt,
      • III) die Hausordnung des Veranstaltungsortes missachtet,
      • IV) die Durchführung der Schulung in einer Form stört, die die weitere Durchführung oder den Lernerfolg anderer Teilnehmer behin­dert.
    • b) Im Fall von Nummer I erfolgt der Ausschluss vorerst bis zum Zahlungseingang, in den übrigen Fällen für den laufenden Tag.
    • c) Erfolgt der Zahlungseingang im Fall der Nummer I nicht bis zum in der ersten Mahnung genannten Termin, ist Michael Schäfer – lo­gistiktraining.eu – berech­tigt, den Teilnehmer vollständig von der Schulung auszuschließen. Gleiches gilt bei wiederholten Verstößen in allen genannten Fällen.
    • d) Wird ein Teilnehmer aus den genannten Gründen vollständig von der Schulung ausgeschlossen, hat Michael Schäfer – logistiktraining.eu – Anspruch auf die gesamten Teilnahmege­büh­ren als Schadenersatz.
  6. Haftung für vom Teilnehmer verursachte Schäden
    • a) Teilnehmer haften für Schäden, die sie verursacht haben, selbst.
    • b) Wird Michael Schäfer – logistiktraining.eu – von Dritten für diese Art von Schäden in An­spruch genommen, verpflichtet sich der Teilnehmer, Michael Schäfer – logistiktraining.eu – von diesen Ersatzansprüchen freizustellen.
  7. Rücktritt / Kündigung durch den Teilnehmer
    • a) Tritt der Teilnehmer zwei Wochen oder mehr vor Beginn der Schulung von der Teilnahme zurück, hat Michael Schäfer – logistiktraining.eu – An­spruch auf einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 25 % der gesamten Teilnahmegebühr.
    • b) Tritt der Teilnehmer in einer kürzeren Frist als zwei Wochen vor Beginn des Kurses von der Teilnahme zurück, hat Michael Schäfer – lo­gistiktrai­ning.eu – Anspruch auf einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 75 % der gesamten Teilnahmegebühr.
    • c) Nach Beginn der Schulung kann der Teilnehmer die weitere Teilnahme mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, maß­geblich für die Frist ist der Eingang der Kündigung bei Michael Schäfer – logistiktraining.eu –. Wenn der letzte Teilnahmetag in der zweiten Hälfte der Schulung liegt, hat der Teilnehmer die Hälfte der auf die nicht wahrgenommenen Termine entfallende Teilnahmegebühr als pau­schalen Schadenersatz zu zahlen, andernfalls nur die Teilnahmegebühr bis zur Wirksamkeit der Kündigung.
    • d) Eventuell auf die Teilnahmegebühr gewährte Rabatte werden bei der Berechnung eines Schadenersatzes nicht berücksichtigt.
  8. Kündigung / Rücktritt durch den Arbeitgeber
    • a) Wenn der Arbeitgeber des Teilnehmers die Teilnahmegebühr ganz oder teilweise zahlt, hat er das Recht, die Teilnahme des Arbeitnehmers mit soforti­ger Wirkung zu kündigen, wenn das Arbeitsverhältnis – gleichgültig ob vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber – gekündigt wird. Dieses Recht besteht auch, wenn gegen die Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsvertrages Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht wird und darüber noch nicht entschieden ist. Der Arbeitge­ber muss in diesem Fall nur die auf den Zeitraum der Teilnahme entfallenden Teilnahmegebühren zahlen, eventuell über­zahlte Beträge werden nach Vorlage des Kündigungsschreibens für das Arbeitsverhältnis unverzüglich erstattet.
    • b) Der Teilnehmer kann nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses weiter an der Schulung teilnehmen, wenn er gegenüber Michael Schäfer – logistiktraining.eu – spätes­tens bis zum nächsten Schulungstermin erklärt, die restlichen Teilnahmegebühren bis zum Ende der Schulung vollständig selbst zu tragen. Er hat dabei keinen Anspruch auf einen Rabatt, der dem Arbeitgeber gewährt wurde.
    • c) Gibt der Teilnehmer keine Erklärung nach 8b ab, kann Michael Schäfer – logistiktraining.eu – ihn mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teil­nahme ausschließen.
  9. Bekanntgabe von IHK-Prüfungsergebnissen
    • Der Teilnehmer stellt Michael Schäfer – logistiktraining.eu – für die interne Erfolgskontrolle eine Kopie des Prüfungszeugnisses der IHK zur Verfügung. Michael Schäfer – logistiktraining.eu – behandelt diese Information vertraulich und wird sie bei Selbstzahlern auf keinen Fall an Dritte weitergeben. Im Fall der Zahlung durch einen Arbeitgeber kann diese Information auf Anforderung an den Arbeitgeber weitergegeben werden.

Stand: 27. Dezember 2022

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