Wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, haben jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden die Möglichkeit, als Ergänzung eine eigene Vertretung zu wählen.
Wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, haben jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden die Möglichkeit, als Ergänzung eine eigene Vertretung zu wählen.