Die Aufgabe des Betriebsrates umfasst die Wahrnehmung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in wirtschaftlichen, personellen und sozialen Angelegenheiten.
Die Aufgabe des Betriebsrates umfasst die Wahrnehmung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in wirtschaftlichen, personellen und sozialen Angelegenheiten.