Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Arbeitsvertrag grundsächlich für eine unbestimmte Zeit geschlossen wird. Eine Befristung des Vertrages muss deshab ausdrücklich zwischen Arbeitgebere und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Arbeitsvertrag grundsächlich für eine unbestimmte Zeit geschlossen wird. Eine Befristung des Vertrages muss deshab ausdrücklich zwischen Arbeitgebere und Arbeitnehmer vereinbart werden.