Ein Arbeitnehmer muss seine ordentliche (fristgerechte) Kündigung nie begründen während der Arbeitgeber für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ab dem siebten Beschäftigungsmonat außer in Kleinbetrieben immer einen Grund haben muss.
Ein Arbeitnehmer muss seine ordentliche (fristgerechte) Kündigung nie begründen während der Arbeitgeber für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ab dem siebten Beschäftigungsmonat außer in Kleinbetrieben immer einen Grund haben muss.