C-2-1-4 Allgemeiner Kündigungsschutz

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Ein Arbeitnehmer muss seine ordentliche (fristgerechte) Kündigung nie begründen während der Arbeitgeber für eine Kündi­gung des Arbeitsverhältnisses ab dem siebten Beschäftigungsmonat außer in Kleinbetrieben immer einen Grund haben muss.

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