Verträge im Wirtschaftsverkehr sehen in der Regel vor, dass ein Vertragspartner eine Sachleistung erbringt und der Leistungsempfänger mit Geld bezahlt.
Verträge im Wirtschaftsverkehr sehen in der Regel vor, dass ein Vertragspartner eine Sachleistung erbringt und der Leistungsempfänger mit Geld bezahlt.