Ein Kaufvertrag ist wie jeder Vertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das heißt die beiden Vertragspartner müssen sich über die Bedingungen des Vertrages einig sein, also zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeben.
Ein Kaufvertrag ist wie jeder Vertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das heißt die beiden Vertragspartner müssen sich über die Bedingungen des Vertrages einig sein, also zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeben.